Anmeldung
Zur Online-Anmeldung >Anmeldeformular Betreuungsplatz: Anmeldeformular inkl. Zustimmungserklärung
Für bestehende Familien: Änderung der Betreuungszeiten in der Kita
Ablauf Neuanmeldung
Die Nachfrage nach freien Betreuungsplätzen ist sehr gross und wir führen eine Warteliste.
Um Ihnen schnellstmöglich ein Angebot der freien Plätze zukommen zu lassen, bitten wir Sie folgenden Ablauf für die Neuanmeldung Ihres Kindes einzuhalten:
- Bitte füllen Sie als erstes das Online-Anmeldeformular vollständig aus. Das Einsenden des Formulars ist unverbindlich.
- Innerhalb der nächsten zwei Wochen wird der Eingang bestätigt, die Belegungsmöglichkeit geprüft und sie erhalten nach Möglichkeit ein Angebot per Mail.
- Anschliessend können Sie das Angebot prüfen und uns mitteilen, ob Sie die Betreuungsplätze in Anspruch nehmen möchten. Wir bitten um Verständnis, dass wir nicht länger als bis zum vereinbarten Termin auf eine Antwort warten können – die Plätze werden dann weitervergeben.
- Sobald wir eine Zusage haben, bereiten wir den Betreuungsvertrag vor und lassen Ihnen diesen per E-Mail zukommen. Sobald der Vertrag unterzeichnet bei uns eingegangen ist, ist er rechtskräftig und die Betreuungsplätze gebucht.
- Zu diesem Zeitpunkt bekommen Sie alle weiteren Informationen zum Eintritt ihres Kindes.
Wenn Sie vorab einen Einblick in unsere Kita erhalten möchten, kann während den regulären Öffnungszeiten eine persönliche Kita-Besichtigung vereinbart werden.
Sonstige Fragen beantworten wir gerne täglich telefonisch oder per E-Mail zwischen 9 – 16 Uhr.
Zur Online-Anmeldung >Tarife
Die Kita Schatzchischta bietet Familien aus der Stadt Buchs einen einkommensabhängigen Tarif. Ebenfalls erhalten alle Familien welche im Kanton St. Gallen ihren Wohnsitz haben Fördergelder des Kantons.
Die Elternbeiträge richten sich nach der vom Verein beschlossenen Tarifordnung und sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.
Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils in der zweiten Monatshälfte.
Betreuungsvertrag
Der Vertrag wir vor Eintritt des Kindes abgeschlossen und endet in dem Jahr in dem das Kind in den Kindergarten kommt per 31. Juli.
Probezeit
Gestaltet sich die Eingewöhnung für das Kind problematisch und ist daher eine Fortsetzung unzumutbar, können die Vertragsparteien den Vertrag während der Eingewöhnungszeit jederzeit mit sofortiger Wirkung gegenseitig kündigen.
Kündigung
Ist die Eingewöhnung abgeschlossen, kann der Betreuungsvertrag von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten per Ende eines Kalendermonates gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Bei vorzeitigem Austritt wird die gesamte Kündigungszeit verrechnet.